[519] Entweihung, Entheiligung, Exekration, bes. von Kirchengebäuden, Altären etc., im Kirchenrecht der Gegensatz zur Konsekration (s.d.), wird aufgehoben durch die sog. Rekonziliation, Wiederherstellung der Weihe.
Herder-1854: Entweihung
Meyers-1905: Entweihung