Episkopalsystem

[522] Episkopālsystem, im röm.-kath. Kirchenrechte die Ansicht, wonach die oberste Kirchenmacht in der Gesamtheit der Bischöfe und ihrem allgemeinen Konzil beruht, im Gegensatz zu dem jetzt herrschenden Papalsystem, das sich als die unumschränkte Machtvollkommenheit des Papstes darstellt. In der alten Kirche, wie noch jetzt in der griechischen, herrschte das E.; durch die mittelalterliche Papstgewalt zurückgedrängt, trat es im 15. Jahrh. auf den Konzilien von Konstanz und Basel wieder hervor, bis endlich im Unfehlbarkeitsdogma von 1870 das Papalsystem über das E. den Sieg davon trug.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 522.
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