[525] Erbschleicherei, die Bemühung um eine Erbschaft unter Anwendung widerrechtlicher oder unmoralischer Mittel; wird zu dem Zweck ein Testament untergeschoben oder ein errichtetes vernichtet, so tritt die Strafe der Fälschung ein; ist der Testator durch falsche Vorspiegelungen zur Errichtung eines Letzten Willens verführt worden, so kann das Testament von den wahren Erben umgestoßen werden.