[556] Fälschung (lat. Falsum), die Nachbildung oder Veränderung eines Gegenstandes zu betrügerischen Zwecken; das Reichsstrafgesetzbuch kennt bes. die Spezialdelikte der Münzfälschung (s.d.), Urkundenfälschung (s.d.) und Wechselfälschung (s. Wechsel); Waren-F. wird als Betrug behandelt.