[529]Erlaßsünde (lat. peccātum veniāle), läßliche Sünde, nach kath. Lehre eine geringere Sünde, unterschieden von den Todsünden (s.d.); vergebbar auch ohne gebeichtet zu sein.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 529.