Todsünden

[845] Todsünden (lat. peccāta mortalĭa), nach 1 Joh. 5, 16 fg. solche Sünden, welche, als unverzeihliche, den geistl. und ewigen Tod nach sich ziehen. Die kath. Kirche zählt sieben T., im Gegensatz zu den Erlaßsünden (s.d.); in ihrer Aufzählung besteht keine Übereinstimmung. Christus selbst (Matth. 12, 31 fg.) bezeichnet nur die Sünde wider den Heil. Geist als unverzeihliche.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 845.
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