Erlaßsünde
[51] Erlaßsünde (läßliche, Laßsünde, Peccatum veniale), nach der röm. Kirchenlehre eine nicht notwendig durch das Sakrament der Beichte zu tilgende Sünde; bei den Protestanten eine verzeihbare Schwachheitssünde der Wiedergebornen. Vgl. Sünde.