Erlaßsünde

[51] Erlaßsünde (läßliche, Laßsünde, Peccatum veniale), nach der röm. Kirchenlehre eine nicht notwendig durch das Sakrament der Beichte zu tilgende Sünde; bei den Protestanten eine verzeihbare Schwachheitssünde der Wiedergebornen. Vgl. Sünde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 51.
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