[550]Exzéß (lat.), Ausschweifung, Überschreitung des Maßes; insbes. Übertretung solcher Polizeiverordnungen, die sich auf die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sittlichkeit beziehen; exzessīv, ausschweifend, ungeheuer.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 550.