Exzeß

[234] Exzeß (lat. Excessus), Ausschweifung, Ausschreitung, Überschreitung gewisser Grenzen, wird oft als Bezeichnung gesetzwidriger, jedoch nicht gerade verbrecherischer Handlungen gebraucht, namentlich von Überschreitungen polizeilicher Anordnungen, die sich auf die öffentliche Ordnung und Ruhe beziehen, z. B. Straßen-, Studenten-, Soldatenexzesse u. dgl. Im Strafrecht spricht man zunächst von einem E. der Notwehr (s.d.). Unter Amtsexzessen versteht man Mißbräuche der Amtsgewalt, deren sich Administrativ-[234] und Justizbeamte durch willkürliche Verhängung, Verlängerung oder Erschwerung von Untersuchungen, Verhaftungen etc. schuldig machen können (s. Amtsverbrechen). Excessus in modo, Fehler in der Form einer Handlung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 234-235.
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