Münzfälschung

[227] Münzfälschung, Falschmünzerei, die widerrechtliche Herstellung falschen Metall- oder Papiergeldes, sowie die betrügerische Wertverringerung echter Münzen und deren Verausgabung. Das Deutsche Strafgesetzbuch (§§ 146 fg. bedroht 1) Falschmünzerei; 2) Münzverfälschung; 3) wissentliches Verausgaben (Einführen) falschen oder gefälschten Geldes (Münzbetrug) mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 227.
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