[553]Fahrrinne, der infolge vorhandener ausreichender Tiefe des Flußbettes von den Schiffen ungehindert befahrbare Wasserweg; meist durch Betonnung (s. Boje nebst Abb. 239) kenntlich gemacht.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 553.