Familiendiebstahl
[557] Familiendiebstahl, Diebstahl von Verwandten aufsteigender gegen Verwandte absteigender Linie und zwischen Ehegatten, bleibt straflos; Diebstahl gegen sonstige Angehörige ist zwar strafbar, wird aber nur auf Antrag verfolgt (Deutsches Strafgesetzb. § 247).