Faustpfand

[562] Faustpfand, in Österreich Handpfand, ein bewegliches Wertstück, welches als Pfand für ein Darlehn dem Pfandgläubiger in dem Besitz überliefert wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 562.
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