[562] Faustpfand, in Österreich Handpfand, ein bewegliches Wertstück, welches als Pfand für ein Darlehn dem Pfandgläubiger in dem Besitz überliefert wird.
Herder-1854: Faustpfand
Meyers-1905: Faustpfand
Pierer-1857: Faustpfand