Faustpfand

[672] Faustpfand (Kistenpf., Schreibpf., pignus), Pfandrecht an fahrender Habe jeder Art, auch an Werthpapieren, durch Uebergabe des Besitzes in die Hand des Gläubigers. Bezahlt der Schuldner nicht, so wird das Pfand in der Regel durch gerichtl. Versteigerung verwerthet. In der Schweiz kommt ausnahmsweise ein Pfandrecht an fahrender Habe (namentlich Vieh) vor, auch ohne Besitz, welches auf der Eintragung in ein öffentliches Pfandbuch beruht, somit der Hypothek nachgebildet ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 672.
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