[564] Fehde, im Mittelalter die gewaltsame Selbsthilfe, vorzüglich als Blutrache, für geschehenen Friedensbruch; schon durch die karoling. Gesetzgebung untersagt, doch bildete sich mit dem verfall der öffentlichen Gerichtsgewalt ein völliges Fehderecht, daneben seit dem 11. Jahrh. sogar das Faustrecht aus; erst unter Maximilian I. durch den Ewigen Landfrieden beseitigt. Durch den Fehdebrief wurde eine F. angekündigt. Der Fehdehandschuh wurde nach Ritterbrauch demjenigen hingeworfen, den man herausfordern wollte; seine Aufnahme galt als Annahme der Herausforderung.