Feldgendarmerie

[566] Feldgendarmerīe, die zur Ausübung der Feldpolizei im Kriege bestimmten Truppen. Im deutschen Heere hat jedes mobile Armeekorps und jede Etappeninspektion ein Feldgendarmeriedetachement von 51 (21) berittenen Feldgendarmen, die die Uniform der Landgendarmen und als Abzeichen einen metallenen Ringkragen um den Hals tragen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 566.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika