Feldpolizei
[566] Feldpolizei, die landesgesetzlichen Polizeivorschriften zum Schutze der Felder; dann die Handhabung der Maßregeln, welche im Kriege zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Kriegsschauplatz und im Rücken des Heers getroffen werden, ausgeübt von der Feldgendarmerie.