Feldpolizei

[566] Feldpolizei, die landesgesetzlichen Polizeivorschriften zum Schutze der Felder; dann die Handhabung der Maßregeln, welche im Kriege zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Kriegsschauplatz und im Rücken des Heers getroffen werden, ausgeübt von der Feldgendarmerie.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 566.
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