[566]Feldgemeinschaft, Gemeinbesitz an Grund und Boden, wie er sich vielfach bei wenig entwickelten Völkern, ehemals auch bei den german. Stämmen, zur Zeit noch in Rußland in dem sog. Mir (s.d.) findet.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 566.