Feldpolizei

[172] Feldpolizei, hat den Zweck, die Fluren vor Diebereien u. Beschädigungen zu schützen. Der dazu dienende Feldhüter wird gewöhnlich von der Zeit der beginnenden Ernte bis nach vollständiger Beendigung derselben angestellt, doch hat man auch Feldhüter für beständig, u. diese müssen dann zu gleich die Flurordnung mit aufrecht erhalten. Die Flurwächter müssen sich vom 1. April bis Martini fortwährend in der Flur aufhalten, u. wenn sie verpflichtet sind, haben ihre auf eigene Wahrnehmung bestehenden Anzeigen volle Beweiskraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 172.
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