Feudum

[574] Feudum (mittellat., aus Feodum), das Lehn oder Nutzeigentum, im Gegensatz zum Allod (s.d.); feudāl, auf das Lehnswesen bezüglich; den mittelalterlichen Lehnsstaat und die Vorrechte des Adels verfechtend (Feudalpartei); auch s.v.w. reaktionär; Feudalĭa, Lehnsachen; Feudalísmus, Feudalsystem, Feudalwesen, Lehnswesen, bes. mit seinen Auswüchsen (obrigkeitlichen Rechten der Adligen und übermäßiger Belastung der bäuerlichen Bevölkerung); Feudalíst, Kenner und Bearbeiter des Feudalrechts; Anhänger des Feudalismus; Feudalstände, Landstände, welche nicht das gesamte Volk, sondern (wie noch in Mecklenburg) nur den Stand der Gutsbesitzer und andere bevorrechtete Körperschaften vertreten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 574.
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