Feuerversicherung

[575] Feuerversicherung, Feuer-, Brandassekuranz, ein auf eine gewisse Zeit durch die die Versicherungsbedingungen enthaltende Urkunde (Police) abgeschlossener Vertrag, womit sich der eine Teil, der Versicherer (Assekurant), d.i. meist eine Gesellschaft auf Gegenseitigkeit oder auf [575] Aktien (Privatassekuranz), oder der Staat (Landesbrandkasse oder Feuersozietät, häufig mit Monopol für Gebäudeversicherung ausgestattet) verpflichtet, dem andern Teil (dem Versichernden) gegen eine bestimmte, nach dem Risiko sich richtende Gegenleistung (Prämie) den an beweglichem oder unbeweglichem Besitztum (Mobiliar- oder Immobiliarversicherung) durch Brand oder dessen Folgen entstandenen Schaden zu vergüten. Bei Selbstversicherung hat der Versichernde selbst einen Teil des Schadens zu tragen. Die F. entstand im 17. Jahrh. in England; in Deutschland nahm sie erst 1821 mit Gründung der Gothaer »Feuerversicherungsbank« größern Aufschwung. [S. Beilage: Versicherungswesen.] – Vgl. Silberberg (1895), Braune (1896, 1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 575-576.
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