Filiation

[579] Filiation (lat.), Kindschaft; Verpflichtung der Klostergeistlichen zum Gehorsam gegen die Obern; Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei kirchlichen Parochien. Filiationsklage, die Klage, durch welche jemand einen richterlichen Ausspruch über sein Kindesverhältnis begehrt. Filiationsprobe, s.v.w. Ahnenprobe (s. Ahnen).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 579.
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