[274] Filiation (v. lat.), 1) die rechtmäßige Abstammung: daher Filiationsprobe, die glaubwürdige Aufstellung so vieler Ahnen als gerade gefordert werden; Filiationstext, die Aufführung u. glaubwürdige Nachweisung der elterlichen Abstammung u. standesmäßigen Verehelichung jeder auf der Ahnentafel aufgeführten Person; vgl. Ahnen; 2) Verpflichtung der Kinder gegen ihre Eltern; 3) der Gehorsam der Untergebenen gegen die Ordensobern; 4) (Filiolitas), Ehrentitel, welchen Päpste u. Concilien den katholischen Fürsten beilegen.