[579] Filiation (lat.), Kindschaft; Verpflichtung der Klostergeistlichen zum Gehorsam gegen die Obern; Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei kirchlichen Parochien. Filiationsklage, die Klage, durch welche jemand einen richterlichen Ausspruch über sein Kindesverhältnis begehrt. Filiationsprobe, s.v.w. Ahnenprobe (s. Ahnen).