[582] Firma (ital.), der Name, unter welchem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt; wird ins Handelsregister eingetragen, muß den bürgerlichen Namen des Kaufmanns, bei Handelsgesellschaften mindestens den Namen eines der Gesellschafter mit Beisatz des Kompanieverhältnisses enthalten; Aktiengesellschaften müssen Sachfirmen führen, die den Gegenstand des Unternehmens bezeichnen.