Fort

614. Grundriß eines deutschen Forts.
614. Grundriß eines deutschen Forts.

[600] Fort (frz., spr. fohr), Feste, Veste, eine selbständige kleine Befestigungsanlage zur Verteidigung von Defileen, Hafeneinfahrten, Eisenbahnlinien, Pässen etc. (Sperr-F., Grenz-F.) oder ein zu einer großen Befestigung (Fortfestung) gehöriges Außenwerk (detachiertes F.), welches seine selbständige Verteidigung hat und von ähnlichen benachbarten Werken oder von der Hauptumwallung nur in bedingter Weise unterstützt wird [Abb. 614]. – Fortgürtel, die Gesamtheit der um eine Fortfestung liegenden F. (meist 4-5 km vom Hauptwall entfernt).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 600.
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