Gebrauchsleihe

[651] Gebrauchsleihe (Commodātum), ein Vertrag, durch den eine Sache zu einem bestimmten Gebrauch und gewöhnlich auf bestimmte Zeit unentgeltlich verliehen wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651.
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