[651]Gebrauchsleihe (Commodātum), ein Vertrag, durch den eine Sache zu einem bestimmten Gebrauch und gewöhnlich auf bestimmte Zeit unentgeltlich verliehen wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651.