[659]Gemeinschaftsehe, Gruppenehe, besondere Form der Polyandrie und der Polygynie; z.B. auf den Sandwichinseln lebten stets alle Schwestern mit ihren Männern und alle Brüder mit ihren Weibern in Ehegemeinschaft.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 659.