Gemeinschaftsehe

[659] Gemeinschaftsehe, Gruppenehe, besondere Form der Polyandrie und der Polygynie; z.B. auf den Sandwichinseln lebten stets alle Schwestern mit ihren Männern und alle Brüder mit ihren Weibern in Ehegemeinschaft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 659.
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