Generalstabsarzt

[661] Generalstabsarzt. G. der Armee, in Preußen und Bayern der Chef des gesamten Militärmedizinalwesens, hat Generalmajorsrang, in Preußen neuerdings Generalleutnantsrang. Entsprechend der G. der Marine.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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