[556] Generalstabsarzt heißt in Preußen und Bayern der Chef des gesamten Militärmedizinalwesens, der Medizinalabteilung im Kriegsministerium und des Sanitätskorps mit dem Rang eines Generalleutnants. In Österreich-Ungarn ist ein G. Chef des militärärztlichen Offizierkorps, ein zweiter Chef der Sanitätsabteilung im Reichskriegsministerium.