[673] Geschmacksmuster, Muster für Industrieerzeugnisse, deren Form lediglich dazu dient, eine Befriedigung des Geschmacks (Formensinnes) zu erzielen. Das Urheberrecht an G. ist durch Reichsgesetz vom 11. Jan. 1876 geschützt. Gegensatz: Gebrauchsmuster (s.d.).