[863] Halbbürtige Geschwister (Halbgeschwister, Halbbrüder, Halbschwestern), Geschwister, welche nur einen der beiden Eltern mit einander gemein haben; im bürgerlichen Leben werden dieselben auch, aber unrichtig, Stiefgeschwister (s.d.) genannt, welche letzteren jedoch aus früheren Ehen beider Eltern zusammengebrachte Kinder sind, u. daher weder Vater noch Mutter gemein haben; vgl. Halbgeburt.