[676] Gestellung, die Vorführung zoll- oder kontrollpflichtiger Waren zur zollamtlichen Abfertigung innerhalb bestimmter Frist (Gestellfrist). – Im Militärwesen die Vorstellung der Militärpflichtigen vor den Ersatzbehörden, das Eintreffen der Rekruten oder Soldaten beim Bezirkskommando behufs Einstellung oder Übungsableistung.