Gewürze

Nutzpflanzen. I.
Nutzpflanzen. I.

[678] Gewürze, Substanzen, die den Wohlgeschmack der Speisen und Getränke erhöhen und deren Verdaulichkeit [678] befördern, wozu namentlich die Wurzeln, Blätter, Früchte oder Samen verschiedener sog. Gewürzpflanzen [Beispiele Tafel: Nutzpflanzen I, 5-9] benutzt werden. Die kräftigsten finden sich in heißen Ländern (Gewürznelken, Pfeffer, Ingwer, Vanille etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 678-679.
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