[681] Giftpflanzen [hierzu Tafel: Giftpflanzen], Gewächse, die einen für den Menschen schädlichen Stoff enthalten, nach der Wirkung ihres Giftes als narkotische, scharfe oder ätzende und purgierende unterschieden. Die einheimischen G. wachsen, abgesehen von den vielen giftigen Pilzen, teils als Unkräuter auf Garten- und Ackerland (Taumellolch, Schierling, Wolfsmilch, Nachtschatten), auf Wiesen (Herbstzeitlose, einige Hahnenfußarten), in Wäldern (Einbeere, Aronsstab), in Gebirgswäldern (Nießwurz, Tollkirsche, Sturmhut, Fingerhut, [681] Seidelbast), auf Schutt etc. (Stechapfel, Gleiße, Bilsenkraut, Schöllkraut), in Sümpfen (Wasserschierling, Wasserlobelie, Porst); auch einige Zierpflanzen sind giftig, wie Kaiserkrone etc. – Vgl. Hein (1880), Mitlacher (1904).