[769] Hauptverfahren, im Deutschen Strafprozeß im Gegensatz zum Vorverfahren (s.d.) der mit der Erlassung des Eröffnungsbeschlusses beginnende, mit der Urteilsverkündung schließende Abschnitt des Verfahrens.
Herder-1854: Hauptverfahren
Meyers-1905: Hauptverfahren
Pierer-1857: Hauptverfahren