[892] Hausmarke (auch Hauszeichen, altdeutsch bumark, altnord. bomaerke) ist ein erbliches Markzeichen, farblos, aus reinen Linien bestehend, durch die sich der Inhaber der H. als Vollzieher eines Willensaktes oder als Herr einer Habe oder als Verfertiger eines Werkes zu erkennen gibt. Die H. kommt bei allen germanischen Kulturvölkern seit den frühesten Zeiten vor und führt wahrscheinlich auf die signa der Volksrechte vom 5.9. Jahrh. zurück.
Die Hausmarken sind teils Familienzeichen, teils mit der Führung eines bestimmten Gewerbes und vorzugsweise auf dem Lande mit dem Besitz eines Grundstückes verknüpft (Hofmarken, Hofzeichen); die Familienzeichen vererben meist nach dem Rechte der Erstgeburt. Die übrigen Brüder fügen der H. ein Beizeichen zu. Die obenstehende Abbildung gibt ein der Wirklichkeit entnommenes Beispiel der Hausmarkevererbung. Charakteristisch ist die Anwendung der H. in Schuldverhältnissen. In Wallis dienen Kerbhölzer, die mit des Schuldners H. versehen sind, noch heute statt der Schuldverschreibungen. Will in Graubünden ein Gläubiger eine Schuld einziehen und trifft niemand bei des Schuldners Haus, so kann er bei hellem Tage seine H. auf des Schuldners Haustür zeichnen, was als Mahnung gilt. Vgl. Michelsen, Die H. (Jena 1853); Homeyer, Die Haus- und Hofmarken (Berl. 1870; neuer Abdruck nebst Nachträgen, das. 1890).