[806] Hinrichtung, die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Scharfrichter. Die H. erfolgt erst, nachdem das Staatsoberhaupt erklärt hat, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen; im Deutschen Reich und Frankreich durch Enthauptung, in England und Österreich durch Hängen, in Nordamerika seit 1889 durch Elektrizität; bei militär. Todesurteilen durch Erschießen.