Hinrichtung

[806] Hinrichtung, die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Scharfrichter. Die H. erfolgt erst, nachdem das Staatsoberhaupt erklärt hat, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen; im Deutschen Reich und Frankreich durch Enthauptung, in England und Österreich durch Hängen, in Nordamerika seit 1889 durch Elektrizität; bei militär. Todesurteilen durch Erschießen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 806.
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