[844]Hyperōcha (grch., »Überschuß«), der dem Pfandschuldner zurückzugewährende Überschuß des Erlöses aus dem Pfandverkauf, welcher nach Befriedigung des Gläubigers verbleibt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 844.