Hyperocha

[844] Hyperōcha (grch., »Überschuß«), der dem Pfandschuldner zurückzugewährende Überschuß des Erlöses aus dem Pfandverkauf, welcher nach Befriedigung des Gläubigers verbleibt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 844.
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