Hyperŏcha

[709] Hyperŏcha (griech., »Überschuß«), dasjenige, was nach Abzug der Forderung des Pfandgläubigers und der etwaigen sonstigen Hypotheken von dem Kaufpreis eines verkauften Pfandes übrigbleibt. Diesen Rest erhält der Pfandschuldner.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 709.
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