[852]Immission (lat.), Einsetzung, Einweisung (in ein Amt, in den Besitz); auch Zuführung von Flüssigkeiten, Rauch etc. auf ein Nachbargrundstück; immittieren, gerichtlich einweisen, einsetzen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 852.