Immission

[852] Immission (lat.), Einsetzung, Einweisung (in ein Amt, in den Besitz); auch Zuführung von Flüssigkeiten, Rauch etc. auf ein Nachbargrundstück; immittieren, gerichtlich einweisen, einsetzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 852.
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