[858] Indúlt (lat.), Nachsicht, Erlaß; die Frist, die jemand zur Erfüllung einer Verbindlichkeit gestattet wird, z.B. wegen Erneuerung der Lehne durch den Nachfolger; dann s.v.w. Moratorium (s.d.); ferner die päpstl. Ermächtigung zur Vergebung gewisser Pfründen. I. oder Dult, auch s.v.w. Messe, Jahrmarkt.