Investiturstreit

[869] Investitūrstreit, der zwischen den deutschen Kaisern und Päpsten im 12. Jahrh. geführte Streit über die Belehnung der Bischöfe; diese wurden als Reichsfürsten vom Kaiser mit ihrem Landbesitz, aber zugleich auch als Bischöfe mit ihrer geistl. Würde (Ring und Stab) belehnt. Seit Gregor VII. nahmen nun die Päpste das Einsetzungsrecht für sich in Anspruch, was die kaiserl. Rechte verletzte. Auf der Synode von Sutri 1111 verzichtete Paschalis für das Recht der Investitur auf den weltlichen Besitz der Bischöfe, was diese indes verwarfen. Das Wormser Konkordat 1122 teilte endlich die Gegenstände der Investitur: zuerst sollte der Kaiser mit dem weltlichen Besitz belehnen, dann der Papst mit der geistl. Würde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 869.
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