[508] Reichsfürsten, im frühern Deutschen Reich die Inhaber eines unmittelbaren Reichslehns; seit dem 16. Jahrh. die Landesherren, die Sitz und Stimme im Deutschen Reichstag (Reichsfürstenrat) hatten, geteilt in altfürstliche und neufürstliche (nach 1580 krëierte); die nicht zugelassenen hießen Titularreichsfürsten.