Reichsfürsten

[508] Reichsfürsten, im frühern Deutschen Reich die Inhaber eines unmittelbaren Reichslehns; seit dem 16. Jahrh. die Landesherren, die Sitz und Stimme im Deutschen Reichstag (Reichsfürstenrat) hatten, geteilt in altfürstliche und neufürstliche (nach 1580 krëierte); die nicht zugelassenen hießen Titularreichsfürsten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 508.
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