Kammerherr

[924] Kammerherr und Kammerjunker, zwei Hofchargen zum unmittelbaren Dienst bei fürstl. Personen; auch bloßer Titel. Die K. tragen an ihrer Dienstuniform einen goldenen Schlüssel (Kammerherrenschlüssel).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 924.
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